Inklusion und Barrierefreiheit

Es ist klar, dass Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, dem sich letztlich niemand entziehen kann:  „Inklusion betrifft alle.“ 

 

Anhand vieler Beispiele aus unserer alltäglichen Arbeit mache ich deutlich, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten zu mehr Vernetzung und erweitertem Denken bereit sind und der Prozess selbst viele Jahre - wenn nicht Jahrzehnte - benötigt: „ Man muss Schritt für Schritt gehen“.

 

Alles andere führt zu einer Überforderung der Systeme, der Bürger, der Betroffenen.

Inklusion kann nicht einfach verordnet werden.

 

Man muss sie langsam, aber richtig angehen – sonst wird mehr kaputt gemacht als gewonnen.

 

Der steigende Bedarf als konkrete politische Forderungen stehen unter anderem die Erneuerung der Eingliederungshilfe, die Förderung von barrierefreien Wohn- und Sozialräumen, die Etablierung von Inklusionsbeauftragten im Bund und in den Kommunen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Gestaltung und Schaffung inklusiver Lebensräume  an.

 

Das Inklusion kein Sparprojekt darstellt  ist klar, „vernünftig umgesetzt profitieren jedoch alle Seiten davon.“

 

Veränderungsprozesse müssen noch dringender  diskutiert werden, auch die  gesamtgesellschaftliche Veränderungen und der steigende Inklusionsbedarf im Zuge des demografischen Wandels.

 

Unser Leitgedanke ist die Verwirklichung der Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen. Alle Frauen und Männer / Bürgerinnen und Bürger - ob mit oder ohne Behinderung - sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden.

 

Darum setzen wir uns als Verein  für Menschen mit Behinderungen ein, fördern ihre Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Wir sind bestrebt und kämpfen täglich mit der Inklusion  Barrieren abzubauen, um das Leben überall  für uns alle noch lebenswerter zu machen!

 

Wenn Menschen an Barrierefreiheit denken, taucht vor dem inneren Auge oftmals direkt das Bild der Rampe zur Benutzung mit einem Rollstuhl auf. Der Verzicht auf Treppen ist zweifellos ein Teil von Barrierefreiheit. Jedoch bedeutet Barrierefreiheit noch viel mehr.

 

Mit Barrierefreiheit werden oft auch viele andere Begriffe in Verbindung gebracht, z. B. "barrierearm", "behindertengerecht" oder auch "seniorengerecht". Hierbei ist "Barrierefreiheit" allerdings die einzige Bezeichnung, für die es klare rechtliche Regelungen gibt.

 

Barrierefreiheit im Sinne dieses Gesetzes ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Die Auffindbarkeit, der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein. Hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.

 

Lebensbereiche müssen in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe auffindbar zugänglich und nutzbar sein.

 

Dies bedeutet natürlich auch, dass Barrierefreiheit nicht ausschließlich Menschen mit Behinderung zugute  kommt.

 

 

Für Menschen mit Behinderung ist Barrierefreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

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